Betriebliches Eingliederungsmanagement: BEM-Gespräche erfolgreich führen
BEM-Gespräche (§167 Abs. 2 SGB IX) sind verpflichtende Angebote des Arbeitgebers bei >6 Wochen Arbeitsunfähigkeit, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz zu erhalten. Sie erfordern eine vertrauliche, wertschätzende Atmosphäre, in der Lösungen, Anpassungen oder Hilfsmittel zur Rückkehr an den Arbeitsplatz gesucht werden.Professionelle BEM-Gesprächsführung entlastet ArbeitgeberEin strukturiertes, wertschätzendes BEM-Gespräch:stärkt das Vertrauen der Beschäftigtenerhöht die Erfolgsquote des BEMreduziert rechtliche Risikenunterstützt nachhaltige Personalstrategiengut geschulte BEM-Verantwortliche sind dabei ein entscheidender Erfolgsfaktor
Termine
- SCS Akademie Berlin 03.09.2026 - 03.09.2026 (08:30 - 17:00)
- SCS Akademie München 05.10.2026 - 05.10.2026 (08:30 - 17:00)
- SCS Akademie Hamburg 02.11.2026 - 02.11.2026 (08:30 - 17:00)
450 EUR