Betriebliches Eingliederungsmanagement: BEM-Gespräche erfolgreich führen
BEM-Gespräche (§167 Abs. 2 SGB IX) sind verpflichtende Angebote des Arbeitgebers bei >6 Wochen Arbeitsunfähigkeit, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz zu erhalten. Sie erfordern eine vertrauliche, wertschätzende Atmosphäre, in der Lösungen, Anpassungen oder Hilfsmittel zur Rückkehr an den Arbeitsplatz gesucht werden. Professionelle BEM-Gesprächsführung entlastet Arbeitgeber Ein strukturiertes, wertschätzendes BEM-Gespräch: stärkt das Vertrauen der Beschäftigten erhöht die Erfolgsquote des BEM reduziert rechtliche Risiken unterstützt nachhaltige Personalstrategien Gut geschulte BEM-Verantwortliche sind dabei ein entscheidender Erfolgsfaktor.
Termine
- SCS Akademie Berlin 06.04.2026 - 07.04.2026 (09:30 - 13:30)
450 EUR