Bildungsurlaub in Deutschland – Bundesländer im Vergleich 2026
veröffentlicht am:
2026-10-14
Das Wichtigste zum Bildungsurlaub in Kürze
- Gesetzlicher Anspruch: 2026 gibt es in 14 von 16 Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Bayern und Sachsen bilden derzeit die Ausnahmen.
- Dauer: In den meisten Bundesländern stehen Beschäftigten bei einer Fünftagewoche fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr zu. Teilweise können Ansprüche aus zwei Jahren kombiniert werden.
- Kosten: Während des Bildungsurlaubs wird das Arbeitsentgelt grundsätzlich weitergezahlt. Kursgebühren, Fahrtkosten und gegebenenfalls Übernachtungen tragen Beschäftigte meist selbst.
- Voraussetzungen: Die Weiterbildung muss die gesetzlichen Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes erfüllen. Außerdem gelten unterschiedliche Antragsfristen und teilweise besondere Regelungen für kleine Unternehmen.
- Neue Regelung ab 2027: Sachsen führt zum 1. Januar 2027 einen gesetzlichen Anspruch auf drei Tage bezahlte Qualifizierungszeit pro Jahr ein.
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub ist eine gesetzlich geregelte Freistellung von der Arbeit, die Arbeitnehmern die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen ermöglicht. Während dieser Zeit erhalten Beschäftigte weiterhin ihr reguläres Arbeitsentgelt, obwohl sie nicht ihrer gewöhnlichen beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Anders als der klassische Erholungsurlaub dient Bildungsurlaub nicht der Freizeitgestaltung, sondern der persönlichen, beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung. Welche Bildungsangebote anerkannt werden, hängt von den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes ab.
Die Bezeichnung unterscheidet sich regional. Während beispielsweise Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen von Bildungsurlaub sprechen, wird in Berlin der Begriff Bildungszeit verwendet. In anderen Bundesländern ist die Bezeichnung Bildungsfreistellung üblich.
Die Grundlage bilden die jeweiligen Landesgesetze. Ein bundesweit einheitliches Bildungsurlaubsgesetz existiert nicht. Deshalb können sich die Ansprüche von Arbeitnehmern unterscheiden, obwohl sie denselben Beruf ausüben oder beim gleichen Unternehmen beschäftigt sind.
Entscheidend ist grundsätzlich das Bundesland, in dem sich der Tätigkeitsschwerpunkt befindet. Wer beispielsweise in Brandenburg wohnt, aber überwiegend in Berlin arbeitet, unterliegt in der Regel den Berliner Regelungen zur Bildungszeit.
Was ist der Unterschied zwischen Bildungsurlaub und normalem Urlaub?
Der wichtigste Unterschied liegt im Zweck der Freistellung. Während der gesetzliche Erholungsurlaub der Regeneration dient, soll Bildungsurlaub die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen.
Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Erholungsurlaub gewährt. Arbeitnehmer müssen deshalb grundsätzlich keine Urlaubstage opfern, um eine anerkannte Weiterbildung zu besuchen.
Allerdings besteht nicht automatisch ein Anspruch auf jede beliebige Fortbildung. Die jeweilige Maßnahme muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und gegebenenfalls von der zuständigen Landesbehörde anerkannt sein.
Wer bezahlt den Bildungsurlaub?
Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber grundsätzlich das reguläre Arbeitsentgelt weiter. Die Weiterbildung selbst wird dadurch jedoch nicht automatisch kostenlos.
Kosten für Seminare, Kursmaterialien, Anreise oder Unterkunft müssen Beschäftigte in der Regel selbst übernehmen. Manche Arbeitgeber beteiligen sich freiwillig an diesen Ausgaben, insbesondere wenn die Weiterbildung einen direkten Bezug zur beruflichen Tätigkeit hat.
Daneben können unter bestimmten Voraussetzungen andere Fördermöglichkeiten infrage kommen. Dazu zählen beispielsweise Zuschüsse zur beruflichen Weiterbildung oder eine Förderung durch die Agentur für Arbeit.
Bildungsurlaub in den Bundesländern im Überblick
Die gesetzlichen Regelungen zum Bildungsurlaub unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Während die meisten Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr haben, sehen einige Länder einen Zweijahresanspruch von zehn Tagen vor. Darüber hinaus unterscheiden sich die Bundesländer unter anderem bei Antragsfristen, Wartezeiten, Übertragungsmöglichkeiten und Sonderregelungen für kleinere Unternehmen.
In Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben Beschäftigte grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub beziehungsweise Bildungszeit pro Kalenderjahr. In mehreren dieser Bundesländer können nicht genutzte Ansprüche unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Folgejahr kombiniert werden, sodass bis zu zehn Weiterbildungstage am Stück möglich sind.
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz verfolgen dagegen ein anderes Modell. Hier besteht in der Regel ein Anspruch auf zehn Tage Bildungsurlaub innerhalb eines Zweijahreszeitraums. Dieses Modell ermöglicht es Arbeitnehmern, auch umfangreichere Weiterbildungsmaßnahmen oder Zertifikatskurse ohne Unterbrechung zu absolvieren.
Im Saarland können Arbeitnehmer bis zu fünf Tage Bildungsfreistellung pro Jahr in Anspruch nehmen. Die konkreten Voraussetzungen ergeben sich aus dem saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz.
Eine Sonderstellung nehmen Bayern und Sachsen ein. In Bayern besteht derzeit kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Arbeitnehmer können Weiterbildungen dennoch in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber besuchen, sofern eine freiwillige Freistellung vereinbart wird. Auch Sachsen verfügt im Jahr 2026 noch über kein allgemeines Bildungsurlaubsgesetz. Mit dem Sächsischen Qualifizierungszeitgesetz wird jedoch zum 1. Januar 2027 ein Anspruch auf drei Tage bezahlte Qualifizierungszeit pro Kalenderjahr eingeführt.
Unabhängig vom Bundesland sollten Arbeitnehmer vor der Beantragung prüfen, welche Voraussetzungen gelten. Neben der Anzahl der Weiterbildungstage unterscheiden sich insbesondere die Anerkennung der Bildungsmaßnahme, die Antragsfristen, mögliche Wartezeiten sowie Regelungen für kleinere Unternehmen.
In welchen Bundesländern gibt es keinen Bildungsurlaub?
Im Jahr 2026 gibt es in Deutschland zwei Bundesländer ohne allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub: Bayern und Sachsen.
Für Arbeitnehmer bedeutet dies jedoch nicht, dass eine berufliche Weiterbildung während der Arbeitszeit grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Bildungsurlaub in Bayern
Bayern verfügt derzeit über kein allgemeines Bildungsurlaubsgesetz. Beschäftigte haben deshalb keinen entsprechenden gesetzlichen Freistellungsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber.
Eine Weiterbildung während der regulären Arbeitszeit ist dennoch möglich, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine individuelle Vereinbarung treffen.
Denkbar sind beispielsweise eine bezahlte Freistellung, eine arbeitgeberfinanzierte Weiterbildung oder eine entsprechende Regelung im Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrag. Gerade bei beruflich relevanten Qualifizierungen kann es sinnvoll sein, frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Unternehmen profitieren schließlich ebenfalls davon, wenn ihre Mitarbeiter neue Kenntnisse erwerben und ihre Kompetenzen erweitern.
Bildungsurlaub in Sachsen
Auch Sachsen gewährt im Jahr 2026 noch keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Allerdings wurde im Februar 2026 das Sächsische Qualifizierungszeitgesetz beschlossen.
Ab dem 1. Januar 2027 erhalten Beschäftigte in Sachsen einen Anspruch auf drei Tage bezahlte Qualifizierungszeit pro Kalenderjahr.
Die Freistellung kann unter anderem für berufliche Weiterbildung, politische Bildung und die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten genutzt werden. Damit wird Bayern ab 2027 voraussichtlich das einzige Bundesland ohne allgemeines Bildungsurlaubsgesetz sein.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Grundsätzlich richtet sich der gesetzliche Bildungsurlaub an Arbeitnehmer, die in einem Bundesland mit entsprechender gesetzlicher Regelung beschäftigt sind.
Allerdings unterscheiden sich die Voraussetzungen je nach Bundesland. Neben dem Beschäftigungsstatus können insbesondere die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage und die Größe des Unternehmens eine Rolle spielen.
Bildungsurlaub für Vollzeitbeschäftigte
Vollzeitbeschäftigte haben in den meisten Bundesländern bei einer Fünftagewoche Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr beziehungsweise zehn Tage innerhalb von zwei Jahren. Der Anspruch entsteht häufig erst nach einer bestimmten Beschäftigungsdauer. In zahlreichen Bundesländern beträgt diese Wartezeit sechs Monate. Auch bei einem bestehenden gesetzlichen Anspruch müssen Arbeitnehmer die jeweiligen Antragsfristen beachten.
Bildungsurlaub für Teilzeitbeschäftigte
Auch Teilzeitbeschäftigte können Bildungsurlaub beanspruchen.
Entscheidend ist dabei häufig die Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche und nicht allein die wöchentliche Arbeitsstundenzahl. Wer beispielsweise an drei statt fünf Tagen pro Woche arbeitet, hat in einem Bundesland mit fünf Tagen Jahresanspruch häufig einen entsprechend reduzierten Anspruch von drei Tagen.
Die genaue Berechnung richtet sich nach dem jeweiligen Landesgesetz.
Bildungsurlaub für Auszubildende
In vielen Bundesländern können auch Auszubildende Bildungsurlaub nutzen. Allerdings gelten teilweise besondere Einschränkungen. So kann der Anspruch auf bestimmte Bildungsbereiche begrenzt sein. In Nordrhein-Westfalen besteht für Auszubildende beispielsweise ein besonderer Anspruch auf Freistellung für politische Weiterbildung.
Andere Bundesländer sehen weitergehende Möglichkeiten vor.
Auszubildende sollten deshalb vor der Anmeldung prüfen, welche Veranstaltungen nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt werden.
Bildungsurlaub für Beamte
Für Beamte gelten keine bundesweit einheitlichen Regelungen zum Bildungsurlaub.
Während einige Bundesländer Beamte ausdrücklich in ihre Bildungsfreistellungsgesetze einbeziehen, bestehen andernorts besondere dienstrechtliche Vorschriften oder andere Freistellungsmöglichkeiten.
Ob ein Anspruch besteht, muss deshalb anhand des jeweiligen Landesrechts beziehungsweise der geltenden dienstrechtlichen Bestimmungen geprüft werden.
Wie beantragt man Bildungsurlaub?
Wer Bildungsurlaub nutzen möchte, sollte die Weiterbildung möglichst frühzeitig planen. Denn neben der Auswahl einer geeigneten Veranstaltung müssen verschiedene formale Voraussetzungen erfüllt werden.
Der genaue Ablauf unterscheidet sich je nach Bundesland. Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch folgendes Vorgehen.
1. Anspruch auf Bildungsurlaub prüfen
Zunächst sollten Arbeitnehmer feststellen, ob sie in ihrem Bundesland Anspruch auf Bildungsurlaub haben.
Dabei sind insbesondere der Arbeitsort, die Beschäftigungsdauer und mögliche Sonderregelungen zu berücksichtigen.
Auch bereits genutzte Bildungsurlaubstage können Einfluss auf den verbleibenden Anspruch haben.
2. Passende Weiterbildung auswählen
Im nächsten Schritt wird eine Weiterbildung ausgewählt, die zu den persönlichen oder beruflichen Entwicklungszielen passt.
Wichtig ist, dass die Veranstaltung die gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes erfüllt.
Nicht jede Weiterbildung kann automatisch als Bildungsurlaub genutzt werden. Insbesondere müssen die erforderlichen Anerkennungen und zeitlichen Vorgaben berücksichtigt werden.
3. Anerkennung der Weiterbildung überprüfen
Vor der Anmeldung sollte geprüft werden, ob die Weiterbildung beziehungsweise der Bildungsträger nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt ist.
Je nach Bundesland erfolgt die Anerkennung einzelner Veranstaltungen oder ganzer Bildungseinrichtungen.
Eine Anerkennung in einem Bundesland bedeutet nicht automatisch, dass dieselbe Veranstaltung auch in einem anderen Bundesland als Bildungsurlaub genutzt werden kann.
4. Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen
Anschließend wird der Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragt.
Hierfür müssen Arbeitnehmer in der Regel Unterlagen zur Weiterbildung einreichen. Dazu gehören beispielsweise Informationen zum Veranstalter, zum zeitlichen Ablauf, zu den Lerninhalten und zur Anerkennung.
Die Antragsfristen unterscheiden sich je nach Bundesland. In Berlin muss der Antrag beispielsweise grundsätzlich spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden, während in Baden-Württemberg eine Frist von neun Wochen gilt.
Eine frühzeitige Antragstellung erleichtert sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern die Planung.
5. Weiterbildung absolvieren und Teilnahme nachweisen
Nach der Bewilligung können Arbeitnehmer an der Weiterbildung teilnehmen.
Im Anschluss kann eine Teilnahmebescheinigung erforderlich sein, um die ordnungsgemäße Nutzung der Bildungsfreistellung nachzuweisen.
Kann der Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen?
Obwohl Bildungsurlaub in den meisten Bundesländern gesetzlich geregelt ist, kann ein Arbeitgeber einen Antrag unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen.
Die zulässigen Ablehnungsgründe unterscheiden sich nach Landesrecht. Häufig spielen dringende betriebliche Belange, bereits genehmigte Urlaubsanträge anderer Beschäftigter oder die fehlende Anerkennung einer Weiterbildung eine Rolle.
Auch die Unternehmensgröße kann entscheidend sein. Einige Bundesländer sehen besondere Regelungen für kleinere Betriebe vor. In Nordrhein-Westfalen besteht beispielsweise grundsätzlich nur in Betrieben und Dienststellen mit mehr als zehn Beschäftigten ein gesetzlicher Freistellungsanspruch nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz.
Eine Ablehnung darf jedoch nicht beliebig erfolgen. Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls vorgeschriebene Fristen und Formen beachten. Arbeitnehmer sollten sich deshalb bei einer Ablehnung zunächst die Begründung erläutern lassen und prüfen, welche Rechte ihnen nach dem jeweiligen Landesgesetz zustehen.
Bildungsurlaub oder Bildungsgutschein – was ist der Unterschied?
Bildungsurlaub und Bildungsgutschein werden häufig miteinander verwechselt. Tatsächlich handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Instrumente der beruflichen Weiterbildung.
Während Bildungsurlaub in erster Linie die bezahlte Freistellung von der Arbeit regelt, dient der Bildungsgutschein der finanziellen Förderung einer beruflichen Weiterbildung.
Bildungsurlaub
Beim Bildungsurlaub erhalten anspruchsberechtigte Arbeitnehmer für eine anerkannte Weiterbildung eine Freistellung von ihrer regulären Arbeit.
Das Arbeitsentgelt wird grundsätzlich weitergezahlt. Die Weiterbildungskosten müssen Beschäftigte jedoch häufig selbst übernehmen.
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein ist eine Förderleistung der Agentur für Arbeit.
Unter bestimmten Voraussetzungen können damit die Kosten einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung übernommen werden. Je nach individueller Situation können zusätzlich beispielsweise Fahrtkosten oder notwendige Kinderbetreuungskosten gefördert werden.
Ein Bildungsgutschein kommt insbesondere infrage, wenn eine Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden, drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder die berufliche Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.
Auch Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung ihrer beruflichen Weiterbildung erhalten.
Welche Förderung ist die richtige?
Welche Möglichkeit infrage kommt, hängt von der persönlichen und beruflichen Situation ab.
Wer bereits beschäftigt ist und eine kürzere Weiterbildung absolvieren möchte, kann zunächst prüfen, ob ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht.
Wer dagegen eine umfangreichere Qualifizierung oder berufliche Neuorientierung plant, sollte sich über mögliche Förderprogramme informieren.
Dabei ist wichtig: Eine Weiterbildung, die mit einem Bildungsgutschein gefördert werden kann, ist nicht automatisch auch als Bildungsurlaub anerkannt. Für beide Instrumente gelten unterschiedliche Voraussetzungen.
Zu unseren Fördermöglichkeiten
Berufliche Weiterbildung mit der SCS-Akademie
Wer sich beruflich weiterentwickeln möchte, steht häufig vor der Frage, welche Qualifizierung zu den eigenen Fähigkeiten und Karrierezielen passt.
Die SCS-Akademie unterstützt Menschen bei ihrer beruflichen Neuorientierung und Weiterentwicklung mit praxisnahen Weiterbildungen, Qualifizierungen und individuellen Beratungsangeboten.
Das Bildungsangebot umfasst unterschiedliche Branchen und Tätigkeitsbereiche, darunter Pflege, Personalwesen, Lager und Logistik, Schutz und Sicherheit sowie kaufmännische Berufsfelder. Darüber hinaus bietet die SCS-Akademie verschiedene Lernformate an, darunter Präsenzunterricht, Online-Weiterbildungen und hybride Angebote. Viele Weiterbildungen können unter bestimmten Voraussetzungen über einen Bildungsgutschein oder andere Förderprogramme finanziert werden. Ob eine konkrete Veranstaltung zusätzlich als Bildungsurlaub genutzt werden kann, muss anhand ihrer Anerkennung im jeweiligen Bundesland geprüft werden.
Sie möchten Ihre beruflichen Perspektiven verbessern? Entdecken Sie die Weiterbildungsangebote der SCS-Akademie und informieren Sie sich über passende Qualifizierungen und Fördermöglichkeiten.
Häufig gestellte Fragen
Welche Bundesländer bieten Bildungsurlaub an?
Im Jahr 2026 besteht in 14 von 16 Bundesländern ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub beziehungsweise Bildungszeit oder Bildungsfreistellung. Bayern und Sachsen bilden derzeit die Ausnahmen. Ab dem 1. Januar 2027 führt Sachsen jedoch eine gesetzliche Qualifizierungszeit von drei Tagen pro Jahr ein.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Grundsätzlich können Arbeitnehmer Bildungsurlaub in Anspruch nehmen, wenn sie in einem Bundesland mit entsprechendem Landesgesetz beschäftigt sind und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Je nach Bundesland gelten unter anderem Regelungen zur Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses, zur Betriebsgröße oder zur Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage.
Muss der Arbeitgeber Bildungsurlaub genehmigen?
Erfüllen Arbeitnehmer die gesetzlichen Voraussetzungen und handelt es sich um eine anerkannte Weiterbildung, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Bildungsurlaub. Eine Ablehnung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise aus dringenden betrieblichen Gründen oder wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt werden.
Werden während des Bildungsurlaubs weiterhin Gehalt gezahlt?
Ja. Während des Bildungsurlaubs erhalten Arbeitnehmer ihr reguläres Arbeitsentgelt weiter. Die Kosten für die Weiterbildung, Anreise oder Unterkunft müssen in der Regel jedoch selbst getragen werden, sofern keine andere Förderung oder Kostenübernahme vereinbart wurde.
Was ist der Unterschied zwischen Bildungsurlaub und einem Bildungsgutschein?
Bildungsurlaub ermöglicht die bezahlte Freistellung von der Arbeit für eine anerkannte Weiterbildung. Ein Bildungsgutschein hingegen ist eine finanzielle Förderung der Agentur für Arbeit, mit der unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung übernommen werden können. Beide Fördermöglichkeiten verfolgen unterschiedliche Ziele und unterliegen verschiedenen Voraussetzungen.
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